Vorteile für den Investor/Bauherrn

Der Eigentümer muss sich wegen Nachzahlungen oder Mietrückständen keine Sorgen machen. Nicht der Untermieter, sondern der Generalmieter trägt die Verantwortung für die Zahlung der Miete. Der Generalmieter garantiert dem Eigentümer die monatlichen Mieteinnahmen für die vollständige 15jährige Laufzeit des Mietvertrages.

Der Generalmieter trägt auch die Verantwortung dafür, die Wohnungen bei Ablauf der Vertragslaufzeit im ursprünglichen Zustand (abgesehen vom normalen Verschleiß) zurückzugeben.

Während der Laufzeit des Mietvertrages sorgt der Generalmieter für die Wohnungsvermietung und zahlt, entsprechend dem abgeschlossenen Mietvertrag, auch bei zwischenzeitlichem Leerstand zu 100% die vereinbarte Miete weiter.

Der Eigentümer arbeitet mit einem professionellen Partner zusammen, der viel Erfahrung mit der Miete und Vermietung von Wohnungen hat.

Der Generalmieter erledigt die Verwaltung der Wohnungen und alle verwaltungstechnischen Formalitäten. Der Generalmieter sorgt auch für die Begleitung/Betreuung des Mieters.

Der Generalmieter ist für die Einhaltung sämtlicher Mietpflichten verantwortlich. Der Eigentümer steht nicht direkt mit dem Untermieter in Kontakt, wodurch langwierige Gerichtsverfahren ausgeschlossen sind. Dieses Risiko geht vollständig zu Lasten des Generalmieters.

In dem Fall, dass der Generalvermieter seinen Mietzahlungen nicht nachkommen sollte, ist seine Mietgarantie zusätzlich von einer sehr guten Adresse gedeckt.